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   BVerwG, 28.02.1958 - I C 163.57   

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https://dejure.org/1958,944
BVerwG, 28.02.1958 - I C 163.57 (https://dejure.org/1958,944)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1958 - I C 163.57 (https://dejure.org/1958,944)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1958 - I C 163.57 (https://dejure.org/1958,944)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 02.10.1958 - I CB 71.57

    Rechtsmittel

    Diese Vorschriften enthalten, wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (vgl.Beschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 -), nichtrevisibles Recht im Sinne des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 23.07.1958 - I B 90.58

    Flurbereinigung in Bayern - Anwendung nichtrevisiblen Rechts

    Diese Vorschriften enthalten, wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 - ausgeführt hat, nichtrevisibles Recht im Sinne des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 28.02.1958 - I B 95.56

    Durchführung von Flurbereinigungen in Bayern - Ersatz der Einlagegrundstücke -

    Diese Vorschriften sind, wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 - ausgeführt hat, nichtrevisibles Recht.
  • BVerwG, 22.08.1958 - I B 136.56

    Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen der Zuteilung einer geringeren

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, sind die Vorschriften dieses Gesetzes nichtrevisibles Recht im Sinne des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 - und vom 23. Juli 1958 - BVerwG I B 90.58 -).
  • BVerwG, 21.07.1958 - I B 4.58

    Anordnung einer Flurbereinigung - Frage einer Qualifizierung der Umlegung als

    Diese Vorschriften enthalten, wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (vgl.Beschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 -), nicht revisibles Recht im Sinne des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht.
  • BVerwG, 02.04.1958 - I B 13.58

    Einwendungen gegen Neuverteilungspläne - Anwendung nichtrevisiblen Rechts

    Diese Vorschriften enthalten, wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 - ausgeführt hat, nichtrevisibles Recht im Sinne des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht, über ihre Anwendung und Auslegung entscheidet daher letztinstanzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.
  • BVerwG, 08.03.1958 - I B 22.57

    Rechtsmittel

    Diese Vorschriften enthalten, wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. Februar 1958 - BVerwG I C 163.57 - ausgeführt hat, nicht revisibles Recht.
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